Freiwillige Feuerwehr Donnersbach
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Freiwillige Feuerwehr Donnersbach

8953 Donnersbach
Koordinaten: Länge: 14.1297 / 14° 7' 47''
Breite: 47.4614 / 47° 27' 41''

Fläche: 63,37 km²
Einwohner: 1131
Gästebetten: ca. 1000

Die Freiwillige Feuerwehr Donnersbach ist eine von zwei Feuerwehren in der Gemeinde Donnersbach (daneben gibt es noch die FF Erlsberg).

Das neue Rüsthaus der FF Donnersbach liegt im Ortzentrum - unmittelbar neben der Volksschule. Die FF Donnersbach muss einen recht ausgedehnten Löschbereich abdecken. Besonders hervorzuheben ist hierbei die Planneralm, unser Schi- und Tourismusbergdorf, die nur über eine 12 km lange Bergstraße mit beinahe 1000 m Höhenunterschied zu erreichen ist. Die mehreren 100 Gästebetten und die vor allem im Winter oft problematische Anfahrt stellen eine besondere Herausforderung dar.

Die Feuerwehr ist kein Verein, wie viele Leute glauben. Die Feuerwehr ist eine Körperschaft öffentlichen Rechtes. Aufgaben und Pflichten der Feuerwehr sind gesetzlich geregelt. Die Gemeinde (in unserem Fall die Gemeinde Donnersbach) ist dafür verantwortlich, eine Feuerwehr zu stellen, die die Sicherheit der Bevölkerung gewährleistet. In deren Auftrag versehen auch wir unseren Dienst - freiwillig und ohne Bezahlung.

Die Aufgaben der Feuerwehren sind gesetzlich geregelt, in der Steiermark im § 1 des Landesfeuerwehrgesetzes:

(2) Den Feuerwehren obliegen die Bekämpfung und Mitwirkung bei der Verhütung von Bränden und die Abwehr sonstiger Gefahren örtlicher und überörtlicher Natur, die der Allgemeinheit, der einzelnen Person, der Umwelt, Sachen oder Tieren drohen.
(3) Die Feuerwehren haben für ihre Einsatzbereitschaft Sorge zu tragen. Dazu gehört insbesondere die Wahrnehmung folgender Aufgaben: Die Ausbildung und Fortbildung ihrer Mitglieder, die Durchführung von Übungen, die Pflege der zur Erhaltung der Einsatzfähigkeit erforderlichen Gemeinschaft, die Mitwirkung bei der Beschaffung, Errichtung, Erhaltung und Wartung von Einrichtungen und Gerätschaften und die Mitwirkung bei der Mittelbeschaffung zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

Auch die Kostenübernahme ist gesetzlich verankert, in der Steiermark im § 29 des Landesfeuerwehrgesetzes:

(1) Der Feuerwehrdienst ist von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren und Angehörigen der Betriebsfeuerwehren unentgeltlich zu leisten.
(2) Die Kosten der Beschaffung und Erhaltung der Baulichkeiten, Einrichtungen, Geräte und sonstiger Gegenstände, die für die Einsatzbereitschaft und Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren erforderlich sind, sowie die Verwaltungskosten einschließlich der Jahresbeiträge hat die Gemeinde zu tragen.
(3) Sämtliche Kosten, die den Freiwilligen Feuerwehren im Einsatz und bei Übungen entstehen, hat die Gemeinde, sofern nicht in diesem oder in sonstigen Gesetzen andere Kostenträger bestimmt sind, zu tragen.

Nach (1) leisten alle Mitglieder ihren Einsatz als Ehrendienst und völlig unentgeltlich! Nach (2) und (3) ist für die Finanzierung des Feuerwehrwesens eindeutig die Gemeinde zuständig. Leider besteht diese Verpflichtung der Gemeinden großteils nur theoretisch.
Die Mittel der öffentlichen Hand reichen vielerorts nicht aus, den Finanzbedarf zu decken: Laut ÖBFV sind die Feuerwehren gezwungen, im Durchschnitt die Hälfte der Mittel zur Deckung der laufenden Kosten selbst aufzubringen (zB durch Veranstaltungen und Sammlungen). Ein Umstand der zum Nachdenken anregen sollte!

 
Freiwillige Feuerwehr Donnersbach
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